Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Nach dem ersten Schreck, sollten Sie schnellst möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn die Frist für eine eventuell sinnvolle, vielleicht sogar notwendige Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet hängt ein großer Teil des Erfolges im Arbeitsrecht von Strategie und Taktik ab. Hinzu kommt die Besonderheit, dass im Falle eines Rechtsstreits in der ersten Instanz sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer seine Kosten selbst tragen muss. Nicht selten führt dies dazu, dass sich insbesondere Arbeitnehmer nicht trauen einen Anwalt um Rat zu fragen.
Selbst wenn Sie glauben, das hat alles keinen Zweck, sollten Sie Ihren Fall dennoch einem Rechtsanwalt vortragen. Allzu leicht werden nämlich bestehende Ansprüche vergessen (z.B. nicht abgegoltene Urlaubstage oder Überstunden oder ein ordentliches Arbeitszeugnis). Oftmals ist sogar die Kündigung selbst bereits unwirksam, sei es aus formalen oder aus inhaltlichen Gründen.
Gerne prüfen wir Ihre Kündigung in einer telefonischen Erstberatung und informieren Sie über das sinnvollste weitere Vorgehen, rufen Sie uns einfach auf unser SOSAnwalt.de-Hotline: 0800 – SOSANWALT an! Soweit erforderlich, können wir aufgrund der kurzen Fristen im Arbeitsrecht stets auch gerne einen zeitnahen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren.